Zeitnahe Abrechnung
Es besteht die Möglichkeit eine monatliche, vierteljährliche oder jährliche Abrechnung vorzunehmen. Je nach Netzbetreiber sind die Erstattungen schon nach 14 Tagen abgewickelt, da wir die neusten und effektivsten Schnittstellen zur Übermittlung der Abrechnungen nutzen um den Bearbeitungs- und Prüfungsaufwand beim Netzbetreiber zu minimieren.
Wir erstellen Ihnen gern auch rückwirkend für vergangene Jahre die Abrechnungen. Hierbei sind aber die gesetzlichen Verjährungsfristen zu beachten. Nach spätestens 3 Jahren ist eine Erstattung der Ausfälle nicht mehr möglich.
Wir erstellen Ihnen gern auch rückwirkend für vergangene Jahre die Abrechnungen. Hierbei sind aber die gesetzlichen Verjährungsfristen zu beachten. Nach spätestens 3 Jahren ist eine Erstattung der Ausfälle nicht mehr möglich.